Standortrichtlinien

Verkehrstechnische Regeln und Vorschriften gemäß RVS 5.512 (Richtlinien für Standorte von visuellen Informationsträgern für verkehrsfremde Zwecke im Straßenverkehr)

Die Nachfolgenden Sonderregelungen betreffen v.a. Standorte mit freistehenden Werbeflächen an hoch
frequentierten Straßen:
- AD Screens: Wien, Gewerbeparkstraße 12; Villach, Tiroler Straße 19; Stockerau, Wiener Straße 32, …
- alle AD Boards

Hier die Verkehrstechnischen Regeln, die nur für die oben genannten Standorte relevant sind:

Verbotene Animationen
1. Keine Blickfrequenz unter 3 Sekunden; ein Blinkeffekt oder eine pulsierende Animation darf – beginnend von der Ausgangsfarbe bzw. Ausgangsgröße bis wieder retour zur Ausgangsfarbe und Ausgangsgröße - 3 Sekunden nicht unterschreiten.
2. Keine rotierenden oder spiralförmigen oder ruckartigen Bewegungen bzw. Effekte; Beispiel: keine horizontalen oder vertikalen Drehbewegungen.
3. Kein Bildaufbau in Richtung Fahrbahn (ausgenommen Textaufbau); Beispiel: Einschieben von Bildern nur von Oben oder Unten.
4. Keine Filmsequenzen, keine Animationen mit Handlungen; unter Filmsequenzen versteht man das Wiedergeben von filmischen Handlungen unabhängig ob diese animiert oder als Echtfilm dargestellt werden. Beispiel: Filmausschnitte von Kameraaufnahmen, TV- oder Filmproduktionen oder Animationen, die z.B. eine schreibende Hand darstellen, sind nicht zulässig.
5. Keine Bildelemente die Verkehrszeichen und Ampeln ähnlich sind oder mit solchen verwechselt werden können; Beispiel: STOP-Schild oder Ampel (Lichtsignale) usw.
6. Aufbauzeit eines neuen Gesamtbildes, von Teilinformationen oder von Bildteilen, mind. 0,8 Sek.

Spotaufbau
Die erste Sekunde des Spots muss ruhend, also ohne Animation gestaltet werden, erst danach dürfen Animationen angewandt werden.
Beispiel: Der Spot startet mit einem Gesamtbild als Hintergrund und den wesentlichen Informationen im Vordergrund. Die erste Sekunde darf keine Animation – also keine Bewegung stattfinden. Danach dürfen Animationen unter Berücksichtigung von nachstehend vorgegebenen Animationsgeschwindigkeiten und vorstehenden Ausschlüssen gestaltetet werden.

Aufbau Animation
1. Einblenden von Grafiken, Schriften oder sonstigen Informationen: Unter „Einblenden“ versteht man das langsame entstehen lassen (von 0% auf 100% Sättigung) von Grafiken, Schriften oder sonstigen Informationen. Die Ein- oder Ausblendzeit muss mindestens 1 Sekunde betragen. Einblendungen dürfen nur gleichzeitig in gleicher Stärke und Dauer oder hintereinander erfolgen. Beispiel: Wenn ein Logo oder ein Schriftzug eingeblendet wird, dann dürfen diese 2 Elemente nur mit gleichartiger Intensität und Geschwindigkeit gleichzeitig mit einer Mindestaufbauzeit von einer Sekunde eingeblendet werden. Wenn man unterschiedliche Einblendeffekte oder Animationen verwenden möchte, dürfen diese nur hintereinander – also nicht gleichzeitig – erfolgen.

2. Einschieben von Grafiken, Schriften oder sonstigen Informationen: Unter „Einschieben“ versteht man, wenn von Oben oder Unten Balken, Schriftzüge, Logos oder sonstige Informationen ins Bild einfliegen. Dies darf bei Animation von mehreren Elementen nur gleichzeitig, nur mit gleichartiger Intensität, gleicher Geschwindigkeit mit gleichartiger Animation und Animationsrichtung unter Einhaltung einer Animationsgeschwindigkeit von maximal 1 m pro Sekunde erfolgen. Wenn man unterschiedliche Einschiebe-Effekte oder Animationsrichtungen verwenden möchte, dürfen diese nur hintereinander – also nicht gleichzeitig – erfolgen. Das Gesamtbild hat eine Breite von 3,33 m und eine Gesamthöhe von 2,30 m. Eine Animation/Bewegung über die Gesamtbreite muss also mindestens 3,33 Sekunden und über die Gesamthöhe mindestens 2,30 Sekunden betragen. Animationen/Bewegungen über z.B. die Hälfte des Bildes müssen folglich mindestens die halbe Zeit betragen.

3. Ein- und Auszoomen von Gesamtbildern, Grafiken, Schriften oder sonstigen Informationen: Unter „Ein- und Auszoomen“ versteht man das Vergrößern oder das Verkleinern von Bildteilen, Grafiken, Schriften oder sonstigen Informationen. Bei dieser Form der Animation darf bei mehreren Elementen nur gleichzeitig, nur mit gleichartiger Intensität, gleicher Geschwindigkeit mit gleichartiger Animation und Animationsrichtung unter Einhaltung einer Animationsgeschwindigkeit von maximal 0,5 m pro Sekunde erfolgen. Wenn man unterschiedliche Ein- und Auszoomeffekte oder Animationsrichtungen verwenden möchte, dürfen diese nur hintereinander – also nicht gleichzeitig – erfolgen. Das Gesamtbild hat eine Breite von 3,33 m und eine Gesamthöhe von 2,30 m. Eine Ein- oder Auszoomanimation/Bewegung über die Gesamtbreite muss also mindestens 6,66 Sekunden und über die Gesamthöhe mindestens 5,00 Sekunden betragen. Zoom-Effekte über die z. B. Hälfte des Bildes müssen folglich mindestens die halbe Zeit betragen.

4. Glanzeffekte oder sonstige bewegte Effekte: Glanz- oder sonstige bewegte Effekte die mittels Farbkontrast und Bewegung animiert werden, dürfen unter Einhaltung der Animationsgeschwindigkeit von maximal 1,0 m pro Sekunde ausgeführt werden. Der Farbkontrast bei Glanzeffekten darf mit maximal 50% Differenz gestaltet werden. (z.B. schwarz/weiß ist nicht zulässig jedoch schwarz/mittleres grau). Das Gesamtbild hat eine Breite von 3,33 m und eine Gesamthöhe von 2,30 m. Ein Glanz- oder sonstiger bewegter Effekt über die Gesamtbreite muss also mindestens 3,33 Sekunden und über die Gesamthöhe mindestens 2,30 Sekunden betragen. Glanz- oder sonstige Effekte über die z.B. Hälfte des Bildes müssen folglich mindestens die Halbe Zeit betragen.

5. Ändern vom Gesamtbild (Bildhintergrund): Das Ändern des Bildhintergrundes (Gesamtbild) - darunter versteht man z.B. die Hintergrundfarbe, Hintergrundbilder, Hintergrundtexturen usw. - ist nur für einen Teilbereich von maximal 50% der Gesamtfläche zulässig. Beispiel: Spotaufbau erstes Bild über 100% der Fläche, dann Wechsel auf ein anderes Bild über 100% der Fläche ist nicht zulässig. Erlaubt wäre, wenn 100% der Gesamtfläche stehen bleibt und im Vordergrund sich über maximal 50% der Fläche unter Einhaltung der vorgegebenen Bewegungs- und Effektgeschwindigkeiten ein anderes Bild aufbaut. Veränderungen von maximal 50% der Fläche sind zulässig.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an content@zugkraft.at.